Hauptuntersuchung Motorrad (HU/AUK)
Gesetzlich vorgeschriebene Haupt- und Abgasuntersuchung
Auch Motorräder, Trikes und Quads müssen alle zwei Jahre zur Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AUK). Unsere Sachverständigen prüfen dabei, ob alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Systeme sowie die Abgas- und Lärmemissionen den gesetzmäßigen Vorschriften entsprechen.
Sie haben Fragen zur Hauptuntersuchung Ihres Motorrads?
Gerne informieren wir Sie!
Was wird geprüft?
Alle zwei Jahre werden im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) die Verkehrssicherheit, der vorschriftsmäßige Zustand und die Umweltverträglichkeit Ihres Motorrads geprüft. Zum Prüfumfang gehören sicherheitsrelevante Bauteile und Systeme, die Abgas- und Lärmemissionen im Rahmen der Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) sowie auch vorgenommene technische Änderungen. Auch für die meisten Trikes und Quads ist die Durchführung der AUK als Teil der HU verbindlich.
Wie läuft die HU ab?
Unsere erfahrenen Motorrad-Sachverständigen führen nach einer Probefahrt eine sogenannte zerlegungs- und zerstörungsfreie Untersuchung an Ihrem Fahrzeug durch, bei der das Motorrad nicht auseinandergebaut wird. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von uns die Plakette und einen detaillierten Bericht. Gerne erinnern wir Sie mit unserem Erinnerungsservice an die nächste Fälligkeit.
HU bei Abmeldung oder Stilllegung
Falls die HU vor oder während einer Abmeldung beziehungsweise Stilllegung fällig war, muss diese bei Wiederinbetriebnahme nachgeholt werden. War Ihr Bike für längere Zeit stillgelegt, reicht der Fahrzeugbrief, die Zulassungsbescheinigung Teil I oder ein anderes Fahrzeugdokument zur gültigen HU (§ 29 StVZO) aus.
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